Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Bei allfälligen Transportschäden ist sofort bei Empfang eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.
Porto- und Versandkosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Zuschläge gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Für Mischungen nach Vorlage beträgt der Mischzuschlag CHF 100.- pro Farbton.
Der Käufer hat die Waren unverzüglich selbst zu prüfen und allfällige Mängel der André Koch AG umgehend schriftlich innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Empfang der Waren mitzuteilen. Ist die Reklamation berechtigt, wird die gelieferte Waren kostenlos ersetzt. Weitere Ansprüche des Käufers bestehen nicht. Insbesondere sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.
Retoursendungen benötigen unsere Zustimmung. Die entsprechenden Rechnungs-Nummern sind anzugeben. Handelt es sich nicht um einen Fehler unsererseits, wird die entsprechende Gutschrift um 20 % reduziert.
Unsere Produkte sind nur zum fachmännischen Gebrauch unter Beachtung der Herstellerempfehlungen im Merkblatt bestimmt.
Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen. Alle Angabe und Auskünfte über Eigenschaften, Eignung und Anwendung unserer Produkte sind unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Produkte, Maschinen und Einrichtungen ist der Käufer verantwortlich.
Wir sind bestrebt, die Farbtöne so genau wie möglich einzuhalten, können aber für allfällige Abweichungen keine Haftung übernehmen. Jeder Farbton muss vor der Verarbeitung durch den Käufer geprüft werden.
Die Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Mit dem Ablauf der Zahlungsfrist tritt automatisch der Verzug ein und es wird ein Verzugszins von 5 % erhoben. Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum.
André Koch AG ist nicht zur Rücknahme von gelieferten Waren und/oder Teilen verpflichtet. Die ordnungsgerechte Entsorgung der gelieferten Waren und/oder Teilen davon ist Pflicht des Käufers. Gegenüber unseren Kaufpreisforderungen besteht kein Recht auf Verrechnung mit Gegenansprüchen.
Schweizer Recht ist anwendbar. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.